Pünktlich zur Europameisterschaft in Neuharlingersiel hat die NV mit der Boßlerversicherung einen exklusiven Unfallschutz für Friesensportler auf den Markt gebracht. Dieser Schutz ist an die private Unfallversicherung der NV angelehnt und bietet somit erstklassigen Schutz für die Wettkämpfe und den Alltag.
Ja, passiert etwas beim Wettkampf, sind die Sportler grundsätzlich über den Verein abgesichert. Dies beinhaltet aber oft nur einen Grundschutz. Das bedeutet: der Rahmen der Versorgung und der möglichen Reha-Maßnahmen wird vorgegeben. Bei der NV hat man die Möglichkeit, sich mit der NV-Boßlerversicherung individuell nach seinen Bedürfnissen abzusichern.
Entscheidender Vorteil ist, dass es sich hierbei um eine private Unfallversicherung handelt. Dieser bietet grundsätzlichen Schutz vor den finanziellen Folgen, wenn man einen Unfall hat. Egal, wann und wo der Unfall passiert – ob beim Friesensport, bei anderen Sportarten, im Haushalt, in der Freizeit, bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin.
Je nach Schwere der bleibenden, körperlichen Einschränkung zahlt die NV im Rahmen der Boßlerversicherung Leistungen aus, zum Beispiel die Invaliditätsleistung oder eine Unfallrente. Weiter kommt die NV auch für Krankenhaustagegeld, Hilfsmittel wie Rollstühle, Reha-Beihilfe, Therapiemaßnahmen, sowie Serviceleistungen für Familien und Haushalt auf.
Mit in der Versicherung für Friesensportler verankert ist das Thema Nachhaltigkeit. So wird für jeden Vertrag im Rahmen regionaler Wiederaufforstungsprojekte ein Baum gepflanzt. Zusätzlich unterstützt die NV den Friesischen Klootschießerverband (FKV) wie auch den Heimatverein des Versicherungsnehmers mit einer Prämie.
Otto trifft sich mit anderen Boßel-Kameraden zum spontanen Wurftraining auf der Heimstrecke. Kurz vor Beginn setzt der Regen ein und sorgt für rutschige Straßenverhältnisse. Beim Abwurf passiert es dann: Otto rutscht weg, knickt um und erleidet neben einer starke Prellung einen Bänderriss. Zwar verlief die Behandlung unkompliziert, allerdings leidet Otto seit dem Vorfall unter einer dauerhaften Bewegungseinschränkung. In einem solchen Fall zahlt NV im Rahmen der Boßlerversicherung die entsprechende Invaliditätsleistung.